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Barrierefreiheitserklärung

Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bfw.gv.at, die 2020 technisch komplett erneuert wurde und Jänner 2021 zusätzlich nochmals in Hinblick auf Barrierefreiheit überarbeitet wurde. Es werden außerdem laufend weitere Optimierungen durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist ausgenommen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Einschränkungen und Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus angeführten Gründen oder und wegen unverhältnismäßiger Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen nur eingeschränkt oder auch nicht barrierefrei:

  • Auf der Startseite liefert der Mauszeiger die Info „Click to enter“ keinen optimalen Kontrast . Jedoch ist diese Info auch nicht notwendig, da die Öffnung des Menüs und aller Inhalte via Tabulatur oder Screenreader oder auch jedem User per Mouseklick, direkt über den Menübutton links oben möglich ist. Jener Mauszeiger-Hinweis ist also nur eine nicht notwendige Zusatzinformation. Ohne diese Information ist die Nutzung ebenfalls uneingeschränkt möglich. 
  • Die Software „Axe“ hat bei einer Prüfung angemerkt, dass einige Menü(über)punkte, zu wenig Kontrast haben. Jedoch ist dies nur dem geschuldet, dass  jene Menüpunkte, um die es sich dabei handelt, für screenreader von uns ausgeblendet werden und man mit dem screenreader sofort zu den jeweiligen Untermenüpunkten geführt wird. Dies ist also beabsichtigt und wurde zur Optimierung der Bedienung des Menüs für Screenreader eingeführt, um Menüpunkte zu Überspringen, die keine Inhalte haben und direkt jene aufzurufen, die auch Inhalte (Seiten) besitzen. 
  • Das Tool https://color.a11y.com/Contrast/ zeigt für die Seite https://www.bfw.gv.at/service-produkte/produkte-shop/ einen Kontrastfehler an. Dies liegt daran, dass das Tool den Hintergrund nicht erkennt und fälschlicherweise angibt, dass der Hintergrund weiss ist. Nach einer Prüfung spielt dies jedoch für die Barrierefreiheit keine Rolle!
  • Auf der Seite „Standorte & Kontakt“ kann man die Standorte und alle Kontaktdaten im unteren Bereich (unter der Karte) mit jedem Screenreader oder ähnlichen Devices in angenehmer Form lesen und nutzen. Die sich auf der Seite wiederholende Möglichkeit die Kontakte auch in der Karte oben in kleinen Popups zu öffnen, steht Screenreadern nicht zur Verfügung, da sie nicht notwendig ist und die Übersicht der Seite auf Screenreadern nur belasten würde. 
  • Unter dem Punkt „Veranstaltungen“ auf der Website des BFW finden sich Inhalte bzw. Funktionen, die zT von einer umfangreichen 3rd Party Eventmanagement Extension (Software) stammen. Für jene Funktionen von Entwicklern, die nicht durch das BFW oder Lieferanten des BFW (subsolutions.newmedia) beauftragt wurden diese Teile für die BFW Website direkt zu entwickeln, sondern diese Software einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, können wir keine Garantie auf Barrierefreiheit im Sinne der WCAG 2.1 AA Richtlinien abgeben. Aber auch an jener Extension werden laufend Verbesserungen vorgenommen. Konkret ist derzeit ein bekanntes Probleme dieser Extension, dass Labels in der eigenen Veranstaltungs-Suche zur einfacheren Identifizierung fehlen.
  • Allgemein sind – wie im Gesetz vorgesehen – Inhalte und Applikationen und Teile des Programmcodes, die von Drittanbietern nicht ausdrücklich oder auf Aufforderung durch das BFW (oder des Lieferanten der Website) direkt für das BFW erarbeitet wurden, sondern vom BFW lediglich aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels Alternativen verwendet werden, ausgenommen. Wir können für jene Produkte keine Garantien geben, sind aber bemüht selbst an diesen Stellen zu optimieren, soweit dies rechtlich und technisch möglich und noch wirtschaftlich ist. 
  • Für einige Bilder (hauptsächlich jedoch für rein dekorative Bilder) im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) möglicherweise nicht in jedem Fall zu 100% erfüllt. Wir planen jedoch alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
  • Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) möglicherweise nicht immer überall erfüllt. Wir planen die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Seiten zu überarbeiten.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BFW  liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Da sehr viele Menschen Inhalte für die Website des BFW generieren oder Inhalte zum Teil etwas älter sein können, können wir leider nicht garantieren, dass alle Artikel optimiert sind (z.B.: Überschriften in der richtigen Reihenfolge h2-h6 verwenden) oder dass insbesondere auch angehängte Dokumente (insbesondere alle PDFs) allen WCAG 2.1 AA Richtlinien entsprechen.  Insbesondere einige PDFs sind ausdrücklich nicht barrierefrei und liegen nicht im Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften. Sollten Sie auf Artikel oder Dokumente stoßen, die nicht für Sie zugänglich sind oder nur sehr schwierig für Sie zugänglich sind, wenden Sie sich bitte an uns (Kontakt siehe unten). Unsere Mitarbeiter sind bemüht Inhalte für Sie zu optimieren oder Ihnen Inhalte oder Auskünfte auch in anderer Form – sofern möglich – zu liefern. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Menschen unsere Inhalte bereit zu stellen.
  • Audiovisuelle Inhalte werden häufig auf Plattformen wie Youtube o.ä. gehostet. Auf diese Inhalte können wir nur eingeschränkt wirken. So ist uns bekannt, dass einige Videos keine Captions haben. Und es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung stellt jedoch eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
  • Die Website verlangt von jedem User gleichermaßen einen modernen Browser. Moderne Funktionen und ein modernes Erscheinungsbild der Website fordern dies. So werden IEs nicht mehr unterstützt. Da auch von Microsoft die Entwicklung und Sicherheitspatches eingestellt wurden, unterstützen auch wir nur noch EDGE von Microsoft. Ähnliches gilt für Screenreader und andere Devices, mit denen die Website des BFW gelesen werden kann. Wir bitten unsere User Ihre technischen Hilfsmittel auf dem neuesten Stand zu halten, um die Nutzung der Website zu einem optimalen Vergnügen zu machen und versuchen Unseres dazu beizutragen.

Erstellung der Erklärung, Audits und Prüfungen

Diese Erklärung wurde im Jänner 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte 

  1. in Form von mehreren automatisierten internen Prüfungen mithilfe folgender Liste von dafür geschaffener Testsoftware:
    – Google Lighthouse
    – axe™
    color.a11y.com/Contrast/
    achecker.ca 
  2. in Form von internen manuellen Prüfungen mit Screenreadern, unterschiedlichen Devices und speziellen Browsern (bzw. Browserfunktionen und Erweiterungen).
  3. Eine Begutachtung eines externen Accessibility Experten

Nach sowohl WCAG 2.0 als auch WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA überprüft wurden …
A. automatisiert alle Teile der Website und
B. manuell sämtliche Navigationen, die Startseite, sämtliche Hauptmenüpunkte, repräsentative Untermenüpunkte, repräsentative Artikel und alle wichtigen Extensions der Website.
C. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte beschreiben Sie das Problem genau und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments immer an.

Kontakt

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte direkt an den Webmaster dieser Website oder die Pressestelle des BFW .

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular auf der website des FFG Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren