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Waldfonds – Einfach erklärt: Antrag auf Entschädigung für Borkenkäferschäden

Im Rahmen des Waldfonds wird der Wertverlust von durch Borkenkäfer verursachten Schäden in den Jahren 2018 und 2019 den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern abgegolten. Das Bundesforschungszentrum für Wald ermittelt den Schaden mit Hilfe von Satellitendaten, die  Agrarmarkt Austria (AMA) fungiert als Auszahlstelle. Die Einreichung und die Methodik der Flächenermittlung werden in Videos verständlich erklärt.

Wenn Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Borkenkäferschäden für die Jahre 2018 und 2019 geltend machen wollen, müssen sie sich zuerst vergewissern, dass ihr Waldgrundstück in der Liste der über 800 förderungswürdigen Katastralgemeinden enthalten ist. Wenn dies zutrifft, dann können sie bei der AMA (www.eama.at) einen Antrag stellen. Mitarbeiter*innen des BFW zeigen in einem Video Schritt für Schritt, wie das Onlineformular auszufüllen ist.

Methodik der Flächenermittlung

Der Antrag wird im Anschluss an das BFW übermittelt und dort überprüfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Waldinventur des BFW die gemeldeten Flächen auf Borkenkäferkalamitäten. Eine häufige Frage, die von Antragsteller*innen kommt, ist, wann der Gutachter oder die Gutachterin sich den geschädigten Wald anschaut. „Das BFW ist Vorreiter in der Anwendung digitaler Technologien im Wald. Die geschädigten Flächen können deshalb auf Basis von Satellitenbildern bereits ohne Waldbesuch ermittelt werden. Dazu haben die Expert*innen des BFW eine wissenschaftlich fundierte Methode entwickelt und sie erklären diese in einem kurzen Video“, sagt Peter Mayer, Leiter des BFW.

Es werden Schäden ab 2018 nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel von derzeit 60 Mio. Euro abgegolten. Für die Bemessung der Abgeltungen werden ausschließlich  die Auswertungen des BFW herangezogen.

Linktipps zum Waldfonds  Maßnahme M3

Video: Antragstellung „Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust“:

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Video: „So ermittelt das BFW die Borkenkäferschäden“

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Informationen zu Maßnahme 3 des Waldfonds: weitere Informationen

Downloads der Pressebilder

Antragsformular: Bild

Waldflächenfeststellung: Bild

Visualisierung: Bild

Fotocredit für alle drei Bilder: Bundesforschungszentrum für Wald (BFW)

Rückfragen an:
DI Christian Lackner, Bundesforschungszentrum für Wald, Öffentlichkeitsarbeit,
christian.lackner@bfw.gv.at; 0664 8412702