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Risikobewertung einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse (RED III)

Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) hat im Auftrag des BMLUK eine Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse in Österreich durchgeführt. Diese sogenannte RED III-Risikobewertung steht als Download zur Verfügung.

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (in dieser Fassung allgemein und nachstehend als „RED III“ bezeichnet) novelliert und verschärft damit die Anforderungen an die nachhaltige Nutzung forstwirtschaftlicher Biomasse. Damit forstwirtschaftliche Biomasse im Rahmen der europäischen Zielvorgaben und nationalen Beiträge zur Nutzung erneuerbarer Energie angerechnet und für öffentliche Förderungen berücksichtigt werden kann, müssen die in Artikel 29 der Richtlinie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sein. Diese betreffen insbesondere die nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).

Die Nachhaltigkeitskriterien wurden im Rahmen der RED III weiter konkretisiert, sodass forstwirtschaftliche Biomasse gemäß Artikel 29 Absatz 6 RED III dann als nachhaltig anzusehen ist, wenn beim Einschlag der Biomasse sichergestellt ist, dass

  • die Ernte unter Einhaltung des einschlägigen nationalen Rechts erfolgt, insbesondere in Bezug auf Erntegenehmigungen, Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente;
  • Maßnahmen getroffen werden, um die langfristige Produktivität des Waldes zu erhalten oder zu verbessern;
  • die biologische Vielfalt erhalten oder verbessert wird;
  • die langfristige Kohlenstoffbindung im Waldökosystem erhalten bleibt;
  • die Ernte so durchgeführt wird, dass die Bodenqualität und die biologische Vielfalt gewahrt werden, insbesondere im Einklang mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Dem in der RED II ermöglichten risikobasierten Ansatz folgend, hat das BFW im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) eine Bewertung hinsichtlich des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse in Österreich durchgeführt. Die Bewertung enthält Informationen darüber, ob die geforderten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse mittels bestehender nationaler und/oder subnationaler Rechtsvorschriften ausreichend umgesetzt und die einschlägigen Gesetze zuverlässig und ohne erhebliche Mängel durchgesetzt und überwacht werden (Gewährleistung der „Level A-Konformität“ von in Österreich geernteter forstwirtschaftlicher Biomasse).

Die in der vorliegenden Risikobewertung zusammengestellten Informationen folgen den Erfordernissen der sowie der Durchführungsverordnung RED III (Erntekriterien und LULUCF-Kriterien) und berücksichtigen die Vorgaben und empfohlenen Indikatoren der „Technical guidance for the assessment of the risk of unsustainable production of forest biomass“ des SURE-EU-Systems.“

Download

Risikobewertung RED III (Stand 21. November 2025)