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Bemessung des Rindenabzuges bei Rundholz

Die Größe des Rindenanteiles wird aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Holzverkäufern und Käufern immer wieder kontroversiell diskutiert.

In letzter Zeit wurden dem Institut für Waldwachstum und Waldbau des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) dazu wieder vermehrt Anfragen sowohl aus der Forstwirtschaft als auch der Sägeindustrie gestellt. Eindeutige und nachvollziehbare Regelungen in den Österreichischen Holzhandelsusancen und in der ÖNORM wären daher wünschenswert. Dieses Thema wurde auch in einer Sitzung der FHP-Arbeitsgruppe „Werksübernahme von Sägerundholz“ behandelt.

Für die Abschätzung des Rindenanteiles gibt es verschiedene Ansätze:

  • Vereinbarter fixer Abzug in Abhängigkeit des Durchmessers
  • Abzug in % der Kreisfläche
  • Rindenabzugstabellen
  • in die elektronischen Rundholzvermessung integrierte Rindenabzugsfunktionen

Rindenabzugstabellen und -funktionen

Folgende mögliche Rindenabzugstabellen und -funktionen sind in der ÖNORM L1021 (Vermessung von Rundholz) angeführt:

  • Funktionen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (BRD). Wegen dieser Empfehlung durch das BFW werden diese in Österreich von der Forstwirtschaft und der Sägeindustrie überwiegend verwendeten Rindenabzugstabellen auch als „Schönbrunner Rindenabzugstabellen“ , als „Schönbrunner Tabellen“ oder auch als „Mariabrunner Tabellen“ bezeichnet, obwohl sie aus Baden-Württemberg stammen.
  • Kubierungstabellen der Mayr-Melnhof’schen Forstdirektion Frohnleiten, als Peintinger oder Güde Tabellen bezeichnet.
  • Rindenstärken der Hauptbaumarten Tirols von Kirschner.

Die Höhe des Rindenabzuges wird im jeweiligen Fall zwischen Holzverkäufer und Käufer in beiderseitigem Übereinkommen festzulegen sein. Zur Erzielung einer solchen Übereinkunft ist es hilfreich, wenn die Ermittlungsmethoden des Rindenanteiles für beide Seiten eindeutig und nachvollziehbar sind.

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Vortrag: Schätzung des Rindenanteiles – aber wie ? PDF Download (3,5 MB)