Hilfstafeln: Schälschäden an Fichte
Der Anwendungsbereich der Schälschadenstafeln beschränkt sich auf schadenersatzpflichtige Schälschäden im Sinne der Bestimmungen der jeweiligen Landesjagdgesetze.
Fäuleverursachende Vorschäden sind entsprechend in Abzug zu bringen. Die Hilfstafeln zur Erhebung und Bewertung von Schälschäden an Fichte erstellten das BFW in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.