Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis
In der Forstwirtschaft dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 Änderungen BGBl. I Nr. 143/2013, BGBl. I Nr. 189/2013 und BGBl. I Nr. 163/2015) zugelassen wurden. PMG 2011 im RIS
Verzeichnis aller im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel
Bekämpfung von Insekten und anderen Arthropoden
Insektizide gegen Borkenkäfer
Insektizide gegen den Großen braunen Rüsselkäfer
Sonstige Insektizide
Biotechnische und biologische Insektizide
Akarizide
Bekämpfung von Nagetieren
Bekämpfung von Weichtieren
Bekämpfung von Pilzkrankheiten
Bekämpfung von Pflanzen in Forstkulturen
Mittel zur Regulation des Pflanzenwachstum
Mittel zur Verhütung von Wildschäden
Mittel zur Fäuleverhütung nach Verletzungen
Auskünfte
Auskünfte über die richtige Verwendung forstlicher Pflanzenschutzmittel erhalten Sie bei:
DI Bernhard Perny, Institut für Waldschutz
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, E-Mail: bernhard.perny@bfw.gv.at, Tel. +43-1-87838-1103
Begriffsbestimmung
Pflanzenschutzmittel sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen,
- in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregler),
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.
Mittelprüfung
Im Zulassungsverfahren für forstliche Pflanzenschutzmittel prüft das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald deren biologische Wirksamkeit. Die Zulassung wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit per Bescheid ausgesprochen.
Pflanzenschutzmittelregister
Das amtliche Verzeichnis der in Österreich zugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmittel wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt und laufend aktualisiert:
BAES, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien
E-Mail: pflanzenschutzmittel@baes.gv.at, Tel. +43-5-0555-32353
Der öffentliche Teil des Pflanzenschutzmittelregisters ist auf der Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) abrufbar: Pfanzenschutzmittelregister
Im Verzeichnis aller im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus Platzgründen die Anwendungsbestimmungen nur stichwortartig wiedergegeben. Detailinformationen sind aus dem Pflanzenschutzmittelregister der BAES/AGES sowie auf der Etikette der Handelspackungen zu entnehmen.
Weitere Bestimmungen
Beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel müssen neben den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes auch die Rechtsvorschriften des Chemikaliengesetzes einschließlich der darauf beruhenden Verwaltungsakte, soweit sie Pflanzenschutzmittel betreffen (Einstufung, Kennzeichnung, Giftbezugsbewilligung usw.), beachtet werden.
Informationen zu Risiken und Sicherheitsratschläge
Weitere umfassende Informationen über Kennzeichnungselemente gemäß den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) idgF sowie weitere Auflagen und Hinweise bzw. Kennzeichnungselemente gemäß den Bestimmungen der RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EWG und Gefährlichkeitsmerkmale gem. § 2 ChemG samt Risikosätzen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) können den produktbeiliegenden Sicherheitsdatenblättern und den Internetseiten der Hersteller entnommen werden.