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Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis

In der Forstwirtschaft dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 Änderungen BGBl. I Nr. 143/2013, BGBl. I Nr. 189/2013 und BGBl. I Nr. 163/2015) zugelassen wurden. PMG 2011 im RIS

Verzeichnis aller im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Bekämpfung von Insekten und anderen Arthropoden

Insektizide gegen Borkenkäfer
Insektizide gegen den Großen braunen Rüsselkäfer
Sonstige Insektizide
Biotechnische und biologische Insektizide
Akarizide

Bekämpfung von Nagetieren

Rodentizide

Bekämpfung von Weichtieren

Molluskizide

Bekämpfung von Pilzkrankheiten

Fungizide

Bekämpfung von Pflanzen in Forstkulturen

Herbizide

Mittel zur Regulation des Pflanzenwachstum

Pflanzenwachstumsregulatoren

Mittel zur Verhütung von Wildschäden

Wildschutzmittel

Mittel zur Fäuleverhütung nach Verletzungen

Wundverschlussmittel

Auskünfte

Auskünfte über die richtige Verwendung forstlicher Pflanzenschutzmittel erhalten Sie bei:
DI Bernhard Perny, Institut für Waldschutz
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, E-Mail: bernhard.perny@bfw.gv.at, Tel. +43-1-87838-1103

Begriffsbestimmung

Pflanzenschutzmittel sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,

  • Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen,
  • in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregler),
  • unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.

Mittelprüfung

Im Zulassungsverfahren für forstliche Pflanzenschutzmittel prüft das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald deren biologische Wirksamkeit. Die Zulassung wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit per Bescheid ausgesprochen.

Pflanzenschutzmittelregister

Das amtliche Verzeichnis der in Österreich zugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmittel wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt und laufend aktualisiert:
BAES, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien
E-Mail: pflanzenschutzmittel@baes.gv.at, Tel. +43-5-0555-32353

Der öffentliche Teil des Pflanzenschutzmittelregisters ist auf der Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) abrufbar: Pfanzenschutzmittelregister

Im Verzeichnis aller im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus Platzgründen die Anwendungsbestimmungen nur stichwortartig wiedergegeben. Detailinformationen sind aus dem Pflanzenschutzmittelregister der BAES/AGES sowie auf der Etikette der Handelspackungen zu entnehmen.

Weitere Bestimmungen

Beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel müssen neben den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes auch die Rechtsvorschriften des Chemikaliengesetzes einschließlich der darauf beruhenden Verwaltungsakte, soweit sie Pflanzenschutzmittel betreffen (Einstufung, Kennzeichnung, Giftbezugsbewilligung usw.), beachtet werden.

Informationen zu Risiken und Sicherheitsratschläge

Weitere umfassende Informationen über Kennzeichnungselemente gemäß den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) idgF sowie weitere Auflagen und Hinweise bzw. Kennzeichnungselemente gemäß den Bestimmungen der RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EWG und Gefährlichkeitsmerkmale gem. § 2 ChemG samt Risikosätzen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) können den produktbeiliegenden Sicherheitsdatenblättern und den Internetseiten der Hersteller entnommen werden.