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Schadensdiagnose zu Gehölzpflanzen

Für Untersuchungen von Einsendungen auf Schadensursachen gilt Kostendeckung, jedoch pro Probe (1 Baumart) und Schädlingsursache mindestens 66,50 Euro. Kleingutachten und sonstige schriftliche Ausfertigungen (1 bis 2 Seiten) im Original: 36,50 Euro. Gutachten und sonstige schriftliche Ausfertigungen (3 bis 10 Seiten) im Original: 72,50 Euro (Stand: Tarif 2023)

Am Institut für Waldschutz können Sie Pflanzen mit Schädigungen untersuchen lassen.Entweder Sie schicken die Pflanzenproben per Post oder Sie bringen die Pflanzenproben persönlich am Institut für Waldschutz vorbei.

Entweder Sie schicken die Pflanzenproben per Post (Formular als Download) oder bringen uns diese am Institut vorbei (Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr).

Nach einer makroskopischen Erfassung der Symptome bzw. der Schadorganismen folgen stereomikroskopische und im Bedarfsfall durch lichtmikroskopische Untersuchungen. Im Bedarfsfall werden auch Isolate von Mikropilzen bzw. Bakterien aus Gewebeproben gewonnen und die Organismen bestimmt bzw. einige andere Labortests durchgeführt. Bei Verdacht auf anthropogene Schadensursachen können die Pflanzenproben nach Rücksprache mit dem Kunden zur chemischen Analyse - mündlich oder auf Wunsch des Kunden als schriftliches Gutachten.

Eine Diagnose ist meistens nur anhand von Pflanzen möglich, die zum Zeitpunkt der Probenahme noch gelebt haben. Dies gilt auch für Pflanzenteile: ein zur Gänze abgestorbener Ast ist ein weniger geeignetes Objekt als ein Ast, der noch lebende Gewebe aufweist. Da oft ganz bestimmte Phasen der Erkrankung für die Diagnose maßgeblich sind, empfiehlt es sich, Probenmaterial verschiedener Stadien (von fast gesund bis tot) einzusenden. Es gilt daher: lieber zu viele und zu große Proben, als zu wenig oder zu kleine.

Verpacken Sie Pflanzenproben möglichst sauber in Papier oder Pappkarton und senden oder bringen Sie die Proben so schnell wie möglich an das BFW. Eine Verpackung in Kunststoffsäcken führt oft zum Verfaulen oder Verschimmeln - eine Diagnose ist dann unmöglich.

Zur Probeneinsendung erbetene zusätzliche Daten

Eine optimale Diagnose von Schadensursachen an Bäumen und Sträuchern erfordert in den meisten Fällen eine Reihe von zusätzlichen Informationen über das Umfeld des Schadensauftretens wie zum Beispiel Standortsfaktoren, anthropogene Einflüsse während der vergangenen Jahre oder klimatische Besonderheiten.
Deshalb richten wir an Sie die Bitte, beiliegendes Formularblatt nach bestem Wissen auszufüllen und uns mit den Pflanzenproben zuzusenden.

Ihre Pflanzenproben adressieren Sie bitte an:
Bundesforschungszentrum für Wald,
Institut für Waldschutz
Seckendorff-Gudent-Weg 8
1131 Wien
Zusatzvermerk: Pflanzenproben

Mehrere Proben derselben Pflanzenart werden hinsichtlich der Kosten für die Bestimmung der Schadensursache als eine Probe gewertet. Das BFW ist verpflichtet, für Proben die tarifgemäßen Gebühren, die jährlich angepasst werden, zu verrechnen. Ausgenommen sind Einsendungen im öffentlichen Interesse, die von Behörden oder Bundesdienststellen stammen.

Für Untersuchungen von Einsendungen auf Schadensursachen gilt Kostendeckung,

  • jedoch pro Probe (1 Baumart) und Schädlingsursache mindestens 66,50 Euro.
  • Kleingutachten und sonstige schriftliche Ausfertigungen (1 bis 2 Seiten) im Original: 36,50 Euro.
  • Gutachten und sonstige schriftliche Ausfertigungen (3 bis 10 Seiten) im Original: 72,50 Euro (Stand: Tarif 2023)

Links

Schadensdiagnose-System und Hilfe zur Selbstbestimmung und Informationen über Schädlinge, Pilzkrankheiten oder andere Krankheitserscheinungen an Gehölzen: Online-Informationssystem (SDIS)