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Innsbrucker Hofburggespräche: Der Lawinenunfall im touristischen Bereich. Die rechtlichen Konsequenzen

Skifahrer im Tiefschnee. Foto: Franz Deisenberger

Unter diesem Motto stand das Innsbrucker Hofburggespräch (Institut für Naturgefahren und Waldgrenzregionen) am 31.1.2012.

Der Bergführer, Sachverständiger, Alpinwissenschafter und Ausbildungsleiter des Österreichischen Alpenvereins Walter Würtl ging in seinem Referat über die „Sorgfaltspflichten des Sicherheitsverantwortlichen beim Skitourengehen“ zunächst auf die für Bergführer geltenden Rechtsnormen ein, erläuterte die wesentlichen Punkte die bei der Planung von Skitouren erforderlich sind und beschrieb die relevanten führungstaktischen Maßnahmen. Vortrag als Download.

Der Vorsitzender der ARGE der Alpin-Sachverständigen Franz Deisenberger beschäftigte sich mit den möglichen Fragestellungen durch bzw. an den Alpin-Sachverständigen nach einem Lawinenunfall: Für den Sachverständigen sind unter anderem die Erfahrung und Ausbildung der Betroffenen, die Kriterien der Geländebeurteilungen, sowie die Art und Weise der notwendigen Rettungsmaßnahmen von Bedeutung. Vortrag als Download.

Dr. Maria Auckenthaler von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erläuterte in ihrem Beitrag „Strafprozessrechtliche Aspekte des Lawinenunfalls“ den Ablauf von Ermittlungsverfahren, außerdem die relevanten strafrechtlichen Delikte im Zusammenhang mit Lawinenunfällen sowie das Thema der Verkehrsnormen sie zeigte auf was unter einer durchschnittlichen Maßfigur zu verstehen ist und rundete ihr Referat mit dem Thema „Führer aus Gefälligkeit“ ab. Vortrag als Download.

In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem um einige zuletzt verhandelte Unfälle, außerdem wurden Fragen bezüglich geltender Standards diskutiert festgehalten wurde auch, dass nach Lawinenunfällen nicht immer alle Fragen bis ins letzte Detail geklärt werden können und daher im Zweifel für den Angeklagten (lat. in dubio pro reo) entschieden wird.