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Chemische Analyse von Blatt- und Nadelproben

Rückfragen bitte an Hrn. Mag. Dr. Michael Tatzber, die Analysen werden nach Tarif abgerechnet.

Mit der chemischen Pflanzenanalyse lassen sich akkumulierbare Schadstoffe wie Schwefel, Fluor, Chlor, Schwermetalle und Nährstoffe in Blättern und Nadeln bestimmen. Mit den Ergebnissen sind Aussagen über vorhandene Immissionseinwirkungen sowie zur Nährstoffversorgung möglich. Die Ergebnisse werden unter anderem zur Umweltkontrolle, aber auch für die Genehmigung von Industrieanlagen durch die Behörden im forstrechtlichen Verfahren, in Verfahren nach dem Berg-, dem Abfallwirtschafts- und dem Gewerberecht und im UVP-Verfahren verwendet.

Mit der chemischen Pflanzenanalyse lässt sich auch der Ernährungszustand von Bäumen ermitteln. Dazu werden die Gehalte an Makro- und Mikronährstoffen (Stickstoff, Phosphor, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Mangan, Zink, Kupfer und Bor) bestimmt und diese mit Referenzwerten aus der Literatur beurteilt.

In weiterer Folge sind damit Nährstoffmängel und eine nicht harmonische Nährstoffversorgung der Bäume feststellbar. Nach einer Bodenanalyse können diese Nährstoffdefizite meist durch eine Düngemaßnahme behoben werden.

Die chemischen Analysen erfolgen im Rahmen eines jedermann zur Verfügung stehenden kostengünstigen Service. Dieses wird von Behörden, Waldbesitzern und Forstbetrieben, Firmen, Christbaumzüchtern, Baumschulen, Gärtnereien und auch von privaten GartenbesitzerInnen in Anspruch genommen. Folgende Analysenpalette wird standardmäßig angeboten:

  • Probenvorbereitung und Archivierung
  • Schwefelanalyse
  • Fluoranalyse
  • Chloranalyse
  • Nährstoffanalyse (N. P, K, Ca, Mg, Fe, Mn, Zn, B)
  • Schwermetallanalyse (Cd, Pb, Cu, Cr, Ni, Hg)

Die Analyse von anderen zusätzlichen Elementen ist möglich. Die Analysen werden mit modernsten Analysengeräten vorgenommen (Elementaranalysatoren, ICP-OES, Flammenloser-AAS, Ionenchromatografie, ...) und unterliegen einer laufenden Qualitätskontrolle. Dazu zählen u.a. der Einsatz von nationalem und internationalem Referenzmaterial zur Methodenvalidierung sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Ringversuchen zur Überwachung der Laborkompetenz.

Sämtliche Analysenergebnisse basieren zumindest auf einer Doppelbestimmung, wobei bei größeren Differenzen zwischen den beiden Einfachbestimmungen weitere Wiederholmessungen vorgenommen werden. Alle Einzelmesswerte werden in einer Oracledatenbank archiviert und stehen noch Jahrzehnte nach der Analyse zum Abruf bereit. Restliches Probenmaterial wird in der BFW-Probenbank gelagert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt, um bei Bedarf für weitere Untersuchungen zur Verfügung zu stehen.

Ablauf und Kosten

In der Regel empfiehlt sich vor der Einsendung einer Pflanzenprobe Kontakt mit Mag. Dr. Michael Tatzber aufzunehmen, der Ihnen Tipps für die richtige Probenahme und Auskünfte zu allfälligen Fragen bietet. Diese Auskünfte sind kostenlos.

Als Probenahmetermin kommt bei Nadelbäumen in der Regel der Herbst, bei Laubbäumen der September in Frage. Geeignete Baumarten, bei denen auch Beurteilungswerte vorliegen, sind u.a Fichte, Kiefer, Buche, Tanne, Nordmannstanne und Blaufichte.

Die Probe ist aus dem oberen Kronenbereich zu entnehmen. Es sollten mindestens zwei Äste entnommen werden, die in einen sauberen Plastik- oder Papiersack verpackt werden. Details zur Probebaumauswahl und zur Probenahme sind dem Anhang 3 der Zweiten Verordnung gegen Forstschädliche Luftverunreinigungen BGBl.:199/1984 zu entnehmen. Die Zeitspanne zwischen der Probenahme und dem Einlangen im Labor darf eine Woche nicht überschreiten.

Bei Verdacht auf andere Schadensursachen können die Pflanzenproben nach Rücksprache mit dem Kunden an andere Fachbereiche des BFW zur Analyse weitergeleitet werden, wobei hierzusätzliche Kosten anfallen.

Der Einsendung ist ein Begleitschreiben beizulegen, das folgende Angaben enthalten soll

  • Auftraggeber und Rechnungsempfänger
  • Zustelladresse
  • Telefonnummer (Fax, E-Mail)
  • Beschreibung der Fläche (Skizze, Lage, Hangneigung, ...)
  • Grund der Untersuchung (Nährstoffkontrolle, Nadelverfärbung, ...)
  • Angaben über erfolgte Düngung, Herbizideinsatz, Insektizideinsatz, ... (Art, Menge und Zeitpunkt)
  • Datum und Ort der Probenahme
  • Liste aller Proben (Bezeichnung / Nummer, Baumart, Verfärbung, Anmerkungen zur Probe, ...)

Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine Rechnung für die Akontierung/Vorauszahlung seines Auftrages. Die Kosten der Untersuchung sind im Tarif des BFW festgelegt. Nach Abschluss der Analysen und der Bezahlung der Rechnung werden dem Kunden Hinweise auf die Schadstoffbelastung oder zur Nährstoffversorgung in Form eines schriftlichen Gutachtens bekannt gegeben.