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Probenahme für Klärschlamm-Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen

Das BFW führt im Auftrag der AGES die Beprobung der zur Aufbringung vorgesehenen Flächen durch. Die Bodenuntersuchung und die Ausstellung des Verträglichkeitsgutachtens erfolgt durch die AGES.

Klärschlamm bezeichnet stabilisierten Schlamm, der bei der biologischen Abwasserreinigung in Kläranlagen anfällt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schlamm in fester und flüssiger Form in der Landwirtschaft als Dünger verwertet werden.

Institut für Waldökologie und Boden

DI Günther Aust

T '+43-1-87838-1209
guenther.aust@bfw.gv.at

Die landwirtschaftliche Verwertung entspricht im Grundsatz dem Verwertungsgebot des § 1(2) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 1990). In Österreich wurden im Jahr 2001 15 % der kommunalen Klärschlämme und 3 % der industriellen Klärschlämme in der Landwirtschaft verwertet. Mit dem Schlamm werden im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wichtige Nährstoffe und erhebliche Mengen organischer Substanzen dem Boden zugeführt, wodurch sein Einsatz zur Pflanzendüngung und Verbesserung der Bodenstruktur möglich ist.

Neben den Wertstoffen kann Klärschlamm auch organische Schadstoffe und Schwermetalle enthalten. Zur Verhinderung negativer Auswirkungen durch Schadstoffe sind verbindliche Regelungen für die landwirschaftliche Klärschlammverwertung in den bezugnehmenden Landesgesetzen auf Grund der Bodenschutzkompetenz der Bundesländer meist in Form von Bodenschutzgesetzen und darauf aufbauenden Verordnungen (Klärschlammverordnung) festgelegt.

Probenahme und Ausstellung des Verträglichkeitsgutachtens

Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) führt im Auftrag der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Beprobung der zur Aufbringung vorgesehenen Flächen durch. Die Bodenuntersuchung und die Ausstellung des Verträglichkeitsgutachtens erfolgt durch die AGES.

Erstellung der Bodenempfindlichkeitskarte

Neben der Untersuchung des Schlammes, ist in regelmäßigen Abständen ein Bodenverträglichkeitsgutachten für die Aufbringungsfläche zu erstellen, um die mögliche Anreicherung von Schadstoffen kontrollieren zu können. In Niederösterreich und der Steiermark ist das Vorliegen einer Bodenempfindlichkeitskarte Voraussetzung für die Bodenuntersuchung.

Der Gefährdungsgrad von Böden durch Ausbringung von im Klärschlamm enthaltenen potenziellen Schadstoffen ist standort- und bodenspezifischzu beurteilen. Auf Basis der österreichischen Bodenkarte 1:25000 wird das Eignungspotenzial von Böden für eine mögliche Klärschlammausbringung festgestellt. Dazu werden chemisch-physikalische Bodeneigenschaften, Klimadaten und die standörtlichenGegebenheiten der Böden bewertet und die Empfindlichkeit der Bodenfläche für eine Klärschlammanwendung klassifiziert.

Auf Anfrage kann vom BFW auf Basis der Digitalen Bodenkarte für die betroffenen Parzellen die Bodenempfindlichkeitskarte erstellt werden.

Ablauf und Kosten

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch mit dem BFW. (Da die zuständigen Mitarbeiter überwiegend im Außendienst tätig sind, wird die Kontaktaufnahme über die unten angeführten Mobiltelefonnummern empfohlen.) Auf Anfrage erstellen wir ein konkretes Angebot.
Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung, die den vereinbarten Leistungsumfang und den voraussichtlichen Probenahmetermin enthält. Für die Geländearbeit ist die Bereitstellung folgender Unterlagen seitens des Auftraggebers erforderlich:

  • Katasterpläne der Untersuchungsflächen
  • Angaben zu Bewirtschafter, Flächengrößen, Riedbezeichnungen
  • bei Folgeuntersuchungen: Unterlagen der vorangegangenen Untersuchungen
  • bei Erstuntersuchungen in Niederösterreich oder der Steiermark: Bodenempfindlichkeitskarte
  • Bei größeren Aufträgen (über 10 Parzellen oder über 15 ha) ist die Bereitstellung von mindestens einem Helfer seitens des Auftraggebers empfehlenswert.

Wird bei der Begutachtung im Gelände kein offensichtlicher Ausschließungsgrund, wie z.B. starke Hangneigung oder Böden, die durch Grundwasser oder Tagwasser überwiegend feucht bis naß sind, festgestellt, folgt die Beprobung der Untersuchungsfläche.
Um eine repräsentative Mischprobe erstellen zu können, muss sich der BFW-Mitarbeiter vor der Beprobung anhand der Bodenkarte über die Bodenverhältnisse der Untersuchungsfläche informieren. Eine Mischprobe wird aus mindestens 20 Einstichen auf eine Tiefe von 20 cm mit einem Bodenbohrer gebildet.
Der Probenehmer hat zu den Proben folgende Unterlagen zu erstellen:

  • Erhebungsbögen (Angaben zu den Proben)
  • Probenahmeprotokolle (Angaben zur Probenahme und zu den Probenahmeflächen)
  • Katasterpläne, in denen die tatsächlichen Probenahmeflächen jeder Probe zuordenbar sind (z.B. bei Teilung einer Parzelle für die Probenahme aufgrund ihrer Größe oder Heterogenität der Bodenverhältnisse)
  • Probenahmebericht
  • Kostenaufstellung über die Probenahme

Die Proben werden mit den begleitenden Unterlagen an die AGES, Institut für Bodengesundheit und Pflanzenernährung, zur Bodenuntersuchung weitergeleitet.
Nach Vorliegen der Analyseergebnisse erhält der Auftraggeber von der AGES einen Prüfbericht, aus dem ersichtlich ist, ob und wieviel Klärschlamm auf der betreffenden Fläche aufgebracht werden darf.
Die Verrechnung der Probenahme erfolgt gemeinsam mit der Verrechnung der Bodenuntersuchung durch die AGES.

Das BFW bietet an:

Probenahme inklusive Erstellung der Erhebungsbögen, der Pläne, des Probenahmeberichtes und der Kostenaufstellung, Übermittlung der Proben und Unterlagen an die AGES. Erstellung eines Angebots.

Für Anfragen bezüglich Kosten von Leistungen der AGES (Bodenuntersuchung und Ausstellung des Verträglichkeitsgutachtens) dürfen wir Sie an die nachstehend angeführten Ansprechpartner der AGES verweisen.

Kontakt

Ansprechpartner für Untersuchungsintervalle, Bodenuntersuchung und Angebotserstellung für die Bodenuntersuchung:

Dr. Andreas Baumgarten, Dr. Georg Dersch
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Institut für Bodengesundheit und Pflanzenernährung
Spargelfeldstraße 191, 1226 Wien
Tel.: +43-050-555 / 34125
E-Mail: bodengesundheit@ages.at

Ansprechpartner für Probenahme, Terminvereinbarung und Angebotserstellung für die Probenahme:

Abteilung Landwirtschaftlicher Boden des BFW
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien,
Dipl.-Ing. Günther Aust und Dr. Hannes Pock,
Kontakdaten sie oben